Die Einspeisevergütung ist 2026 ein bewegliches Ziel. Halbjährliche Senkungen, neuer Solarspitzengesetz-Abzug seit 2025, geplante Reform 2027 — wer eine PV-Anlage plant, sollte die aktuellen Sätze kennen. Diese Seite zeigt alle Werte komplett, mit Quelle, Stand 04/2026.
Aktuelle EEG-Sätze ab 01.02.2026
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 kWp - 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 kWp - 100 kWp | 5,49 ct/kWh | 8,40 ct/kWh |
| 100 kWp - 1 MWp | Ausschreibung | Ausschreibung |
Wichtig: Die Vergütung gilt für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Wer 2026 anschließt, bekommt die 7,78 ct/kWh für die volle Laufzeit bis 2046.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung — was ist das?
- Teileinspeisung (Standard für Privatanlagen): Du nutzt einen Teil des erzeugten Stroms selbst, der Rest wird eingespeist. Diese Konfiguration bekommt den niedrigeren Satz, weil die wirtschaftlichen Hauptvorteile aus dem Eigenverbrauch kommen (38 ct/kWh ersparter Strompreis vs. 7,78 ct/kWh Vergütung — Faktor 5).
- Volleinspeisung: Der gesamte Strom geht ins Netz, du verbrauchst nichts selbst. Höherer Satz als Ausgleich. In der Praxis selten gewählt, weil der Eigenverbrauch meist mehr Geld bringt.
Für 99 % der Privatanlagen ist Teileinspeisung wirtschaftlich richtig. Volleinspeisung lohnt sich nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn das Dach für ein Mietshaus ohne eigenen Verbrauch genutzt wird.
Halbjährliche Degression — was passiert mit den Sätzen?
Die Sätze sinken automatisch alle 6 Monate um 1 % für Neuanlagen. Bestandsanlagen behalten ihre Sätze über 20 Jahre fest.
| Stichtag | Satz bis 10 kWp Teileinspeisung |
|---|---|
| 01.02.2026 | 7,78 ct/kWh (aktuell) |
| 01.08.2026 | ~7,70 ct/kWh (geschätzt) |
| 01.02.2027 | abgeschafft (Reform) |
Wer Anfang August 2026 in Betrieb geht, bekommt also leicht weniger als wer im April 2026 anschließt. Bei einer 5,3-kWp-Anlage mit ~1.800 kWh Einspeisung pro Jahr macht das 1,4 € pro Jahr aus — über 20 Jahre 28 €. Vernachlässigbar im Vergleich zur Reform-2027-Frage.
Solarspitzengesetz-Abzug seit 25.02.2025
Seit dem Solarspitzengesetz (§ 6 SolSpG) entfällt die EEG-Vergütung in Stunden mit negativen Strompreisen. Diese werden ans Ende der Förderperiode angehängt — du verlierst nicht den absoluten Anspruch, aber das Cashflow-Timing leidet.
Ungefähre Auswirkung pro Bundesland (Stand 2025):
| Bundesland | Negative Stunden 2025 | Verlust ~€/Jahr (5,3 kWp) |
|---|---|---|
| Bayern | 178 | 5 € |
| NRW | 162 | 4,50 € |
| Schleswig-Holstein | 224 | 6,50 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 198 | 5,80 € |
Mehr Details: Solarspitzengesetz erklärt.
Reform 2027 — Sätze werden abgeschafft
Im EEG-Reform-Entwurf (Stand 04/2026, im Bundestags-Verfahren) ist vorgesehen: Ab 01.01.2027 gibt es keine garantierte Einspeisevergütung für Neuanlagen mehr. Stattdessen: Direktvermarktung über einen Aggregator zu Marktpreisen (~5,5 ct/kWh, schwankend).
Bestandsschutz: Anlagen, die bis 31.12.2026 angeschlossen werden, behalten ihre Sätze 20 Jahre.
Ausführliche Analyse: Reform Einspeisevergütung 2027.
Wie wird die Vergütung ausgezahlt?
- Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden (zwingend für Vergütung).
- Marktstammdatenregister-Eintrag bei der BNetzA (online, kostenlos, 5 Min).
- Steuerliche Behandlung: Für Privatanlagen bis 30 kWp seit 2023 keine Einkommensteuer auf Einspeise-Erlöse, kein Kleinunternehmer-Antrag nötig. Bei größeren Anlagen ggf. Steuerberater konsultieren.
- Monatliche/Jährliche Auszahlung vom Netzbetreiber, automatisch.
Wie viel verdienst du wirklich?
Konkretes Beispiel: 5,3 kWp Anlage, München, Süd-Dach 35°, Familie mit 4.500 kWh Verbrauch, 7,5 kWh Speicher. PVGIS-Daten:
- Jährliche Erzeugung: ~5.937 kWh (1.120 kWh/kWp × 5,3 kWp × 0,85 PR)
- Eigenverbrauch: ~3.680 kWh (62 %)
- Einspeisung: ~2.257 kWh
- Einspeise-Erlös: 2.257 × 0,0778 = 175,60 €/Jahr
- Solarspitzen-Verlust: ~5 €/Jahr
- Netto-Einspeisung: ~170 €/Jahr × 20 Jahre = 3.400 € über die Förderlaufzeit
Plus: Eigenverbrauchs-Ersparnis ~1.400 €/Jahr (vom Strompreis). Über 20 Jahre summiert (mit 3 % Inflation) auf ~37.000 €.
→ Eigenverbrauchs-Ersparnis schlägt Einspeise-Vergütung um Faktor ~10. Das ist der wichtigste Hebel — Speicher und smart-Verbrauchen lohnen sich daher viel mehr als Vergütungs-Optimierung.
Wann lohnt sich Volleinspeisung trotzdem?
In drei Sonderfällen kann Volleinspeisung sinnvoll sein:
- Großes Dach, kleiner Verbrauch — z.B. Bauernhof mit 50 kWp aber nur 5.000 kWh Verbrauch. Eigenverbrauchsanteil bliebe zu klein.
- Mietshaus ohne Mieterstrom-Modell — Eigentümer kann den Strom selbst nicht nutzen.
- Hochrenditeerwartung bei Marktpreisen 2027+ — sehr spekulativ, eher selten realistisch.
In allen anderen Fällen: Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauchsanteil maximiert die Wirtschaftlichkeit.
FAQ
Wann kommt die Vergütung auf mein Konto? Üblich monatlich oder vierteljährlich, je nach Netzbetreiber. Erste Auszahlung typisch 2-3 Monate nach Inbetriebnahme.
Werden bestehende Anlagen vom Reform 2027 betroffen? Nein. Wer 2026 in Betrieb geht, behält den Satz 20 Jahre.
Lohnt sich der Wechsel von Teil- auf Volleinspeisung? Nur in Sonderfällen (siehe oben). Ein Wechsel ist 1× pro Jahr möglich, aber kompliziert beim Netzbetreiber zu beantragen.
Was passiert nach 20 Jahren? Die EEG-Vergütung endet. Optionen: Direktvermarktung am Markt, Eigenverbrauch-only, oder Ablösung durch neuere Anlage.
Vertieft im Pillar-Artikel
Die Einspeisevergütung ist nur eine Stellschraube der Gesamt-Wirtschaftlichkeit. Im Pillar-Artikel Lohnt sich Photovoltaik 2026? ist erklärt, wie sie mit Eigenverbrauch, Speicher und Reform 2027 zusammenwirkt.
Quellen
- ADAC — Einspeisevergütung 2026 — Vergütungs-Übersicht
- BNetzA — EEG-Vergütung — offizielle Sätze
- Finanztip — Einspeisevergütung — Verbraucher-Perspektive
- voltaplan Solar-ROI-Rechner — eigene Anlage durchrechnen
- voltaplan Methodik — wie wir die Werte berechnen